Pressemitteilungen
06. 12. 2006
STADLER: Telefonüberwachung im Fall El Masri entwertet Grundgesetz
BERLIN. Zu Meldungen, wonach Telefongespräche zwischen dem Rechtsanwalt des verschleppten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri und Journalisten abgehört wurden, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im ersten Untersuchungsausschuss Max STADLER:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass im Rahmen des Bemühens der Staatsanwaltschaft München, den Entführungsfall el Masri aufzuklären, ausgerechnet das Telefon des Opferanwalts abgehört worden ist. Solche Maßnahmen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. Denn Gespräche, die ein Anwalt führt, unterliegen einer besonderen Vertraulichkeit. Auch wenn die Strafprozessordnung Telefonüberwachungen nicht nur Verdächtiger, sondern auch dritter Personen zulässt, muss der Schutz von Berufsgeheimnissen von den Strafverfolgungsbehörden geachtet werden. Künftig muss man also, wenn man eine Straftat anzeigt, damit rechnen, dass man als Opfer selbst abgehört wird, ebenso der eigene Anwalt.
Im konkreten Fall war zudem von vorneherein absehbar, dass Journalisten bei ihren Recherchen auch Telefongespräche mit dem Anwalt el Masris führen würden. Somit war von Haus aus klar, dass die Überwachungsmaßnahme auch in die grundrechtlich geschützte Arbeit von Presseorganen eingreifen würde.
Solche unsensiblen Ermittlungsmethoden tragen dazu bei, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses immer mehr zerstört wird. Das Grundrecht aus Artikel 10 wird durch diejenigen, die es eigentlich von Amts wegen schützen müssten, entwertet.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1445-Stadler-Telefonueberwachung-061206.pdf (2006-12-06, 100.65 KB)
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